Beiträge
1. Beitragshalbjahr
Am 31. März sind die Beiträge für das kommende Beitragshalbjahr, von April bis September wieder fällig.
Alle die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir den Beitrag und ggf. Lizenzgebühren bis zum 31.März für das kommende Beitragshalbjahr auf das Vereinskonto zu überweisen.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass uns die Einzugsermächtigung unsere ehrenamtliche Arbeit sehr erleichtert. Wir bitten daher auch nochmal darum, uns ggf. diese zu erteilen. Danke.
Für alle die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben wird der Beitrag und ggf. Lizenzgebühren am 31.März abgebucht.
Bei Änderungen der Bankverbindung, bitten wir euch uns ein neues Lastschriftmandat über das Online-Formular zuzusenden.
Beitragordnung
1. Mitgliedsbeiträge
1.1 Beitragsstufe 1: ermäßigter Beitrag in Höhe von 7,- € im Monat / halbjährig 42,- €. Dieser gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendetem 20. Lebensjahr, sowie Rentner, Pensionäre und Sozialhilfeempfänger mit einem Nachweis (Sozialhilfeempfänger haben den Nachweis, bis 28.02. bzw. 31.08., selbständig dem Vorstand vorzulegen).
1.2 Beitragsstufe 2: normaler Beitrag in Höhe von 9,- € im Monat / halbjährig 54,- €. Dieser gilt für alle erwachsenen Mitglieder ab dem vollendeten 20. Lebensjahr (außer Rentner, Pensionäre und Sozialhilfeempfänger).
1.3 Beitragsstufe 3: Förderbeitrag in Höhe von 4,- € im Monat / halbjährig 24,- €. Dieser gilt ausschließlich für Fördermitglieder, die auf den Anspruch auf Vereinsaktivitäten verzichten.
1.4 Aufnahmegebühr einmalig: 20,00 €
1.5 Mahngebühr: Ein Monatsbeitrag nach 14 Tagen Beitragsrückstand mit der 2. Mahnung
1.6 Ausweis bei Verlust einmalig: 5,00 €
1.7 Erstattung von Startgeldern: Bei unentschuldigtem Fehlen bei vereinsinternen Wettkämpfen ist pauschal eine Gebühr von 2,50 € pro Start, zu entrichten. Bei externen Wettkämpfen ist das Startgeld in voller Höhe zu erstatten.
1.8 DSV-Lizenzgebühr: Jedes Mitglied mit einer gültigen DSV-Jahreslizenz zahlt für diese einen Kostenbeitrag von 15,00 €.
2. Beitragszahlungen
2.1 Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel für jeweils 6 Monate (Ausnahmen bestehen nur bei Zahlungen durch die "Bundesagentur für Arbeit").
2.2 Der Eingang auf dem Vereinskonto muss bis zum 31. März des Jahres für den Zeitraum vom 01. April bis zum 30. September des Jahres (1. Halbjahr) und bis zum 30. September des Jahres für den Zeitraum vom 01. Oktober des Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (2. Halbjahr) erfolgt sein.
2.3 Bei Zahlungen durch die "Bundesagentur für Arbeit" ist die monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages gestattet, muss jedoch durch den Bescheid vom Mitglied, spätestens bis 28.02. bzw. 31.08., nachgewiesen werden.
2.4 Neumitglieder zahlen bei Eintritt bis zum 15. den Beitrag des laufenden Monats bis zum Ende des entsprechenden Halbjahres plus die Aufnahmegebühr. Mindestens 14 Tage vor der ersten Abbuchung wird das Mitglied über die bevorstehende Abbuchung informiert.
2.5 Die erste Mahnung mit Zahlungsaufforderung des fehlenden Betrages erfolgt in der 1.bis 2. April Woche bzw. in der 1. bis 2. Oktober Woche des Jahres. Bei nicht eingegangener Zahlung erfolgt nach 14 Tagen die 2. Mahnung plus der entsprechenden Mahngebühr. Wenn bis zum 30. April bzw. 31. Oktober das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist, erfolgt der satzungsgemäße Ausschluss des Mitglieds.
2.6 Das Mitglied muss nachweisen, dass es zur Zahlung eines ermäßigten Beitrages berechtigt ist. Hierzu ist ein originaler Nachweis oder eine Kopie des Rentenausweises, Pensionär- Bescheinigung oder ein jährlicher Nachweis vom Jobcenter selbständig dem Vorstand vorzulegen (spätestens bis 28.02. bzw. 31.08.), ohne Vorlage wird das Mitglied in die Beitragsstufe 2 eingestuft.
2.7 Die Beitragszahlung sowie die Zahlung der DSV-Lizenzgebühr erfolgt über das SEPA-Lastschriftmandat. Mitglieder, die vor der Einführung der Einzugsermächtigung bereits Mitglied waren, können den Beitrag durch Überweisung zahlen.
2.8 Wird eine Beitragszahlung, die über eine SEPA-Lastschrift getätigt wurde, unberechtigter Weise zurückgezogen, werden die dadurch entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
2.9 Die Nachweispflicht der Beitragszahlung liegt beim Mitglied.
2.10 Die Termine der Beitragszahlungen werden auf unserer Vereinshomepage www.berlinerhaie.de, veröffentlicht.
2.11 Kontoverbindung: SSV "Berliner Haie" e.V., IBAN: DE58 8306 5408 0004 1698 08 | BIC: GENODEF1SLR | Deutsche Skatbank
Wichtig ist der genaue Verwendungszweck! Ohne diesen können wir den Beitragseingang nicht zuordnen (z.B. Fred Muster, Beitrag 2/2012 )!
Anmerkung: Die letzte Änderung der Beitragsordnung wurde am 25.02.2015 auf der Jahreshauptversammlung beschlossen.